Gebühren

Jeder Rechtsstreit verursacht Kosten. Neben den Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren eines gerichtlichen Verfahrens entstehen auch schon bei der außergerichtlichen Vertretung und der Beratung Rechtsanwaltsgebühren.

Die Gebühren richten sich nach der Schwierigkeit des einzelnen Falles und nach dem sogenannten Streitwert.

Bei außergerichtlicher Vertretung besteht oft kein Anspruch auf Übernahme der Kosten gegen die andere Partei. In Arbeitsgerichtsverfahren trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst und in anderen Zivilverfahren entscheidet das Gericht darüber, wer die Kosten trägt. Ist der Gegner beispielsweise zahlungsunfähig, haftet der Mandant seinem Anwalt und dem Gericht gegenüber für die angefallenen Gebühren. Obwohl in der Regel die andere Partei die entstandenen Kosten zu ersetzen hat, besteht immer ein Restrisiko, die Kosten nicht ersetzt zu bekommen.

Wir stellen nicht nur den juristischen Erfolg in den Vordergrund unserer Betrachtung, sondern auch die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten, die es durchzusetzen gilt. Daher ist es selbstverständlich, dass wir sie auch über das Kostenrisiko eines Rechtsstreites beraten.

Bei einem gerichtlichen Verfahren wird zwischen Zivilrechtsangelegenheiten und Verwaltungsangelegenheiten sowie zwischen Straf- und Bußgeldangelegenheiten unterschieden. Bei den unterschiedlichen Verfahren entstehen auch unterschiedliche Gebühren. Welche Kosten und Gebühren im Einzelnen auf Sie zukommen können, teilen wir Ihnen gerne in unserer ersten Beratung mit.

Ferner besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Anfrage.